Rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung ist eine deutsche Rechtseinrichtung auf Grundlage der §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch die Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten. Dabei erhält ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht eine Vertretungsvollmacht. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige getreten und auf die erforderlichen Aufgabenkreise beschränkt. Die Bestellung eines Betreuers erfolgt auf eigenen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen, wobei eine Anregung von jeder beliebigen Person ausgehen kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem Betreuungsgericht nach Prüfung folgender Voraussetzungen:
- der Betroffene ist volljährig
- der Betroffene kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen
- Ursache dafür ist eine psychische Erkrankung oder eine körperliche geistige oder seelische Behinderung
- andere Möglichkeiten der Hilfe, z.B. Nachbarn, soziale Dienste oder Bevollmächtigte stehen nicht zur Verfügung
- Einverständnis des Betroffenen mit der Betreuerbestellung (wenn er kankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen, ist eine Bestellung auch gegen den geäußerten Willen möglich)
Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten wird durch die Betreuung nicht eingeschränkt. Sowohl er selbst als auch der Betreuer können rechtswirksam handeln. Im Außenverhältnis ermöglicht damit die Betreuung Rechtshandlungen stellvertretend im Namen des Betreuten, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann. Im Innenverhältnis ist der Betreuer zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet.
Den Schwerpunkt meiner Betreuertätigkeit lege ich daher auf den persönlichen Kontakt. Dabei habe ich stehts die Lebenswelt des Betreuten im Blick und orientiere mich an seinen Bedürfnissen und Wünschen. Im Sinne des § 1901 BGB versuche ich dazu beizutragen, seelische, geistige, körperliche und soziale Beeinträchtigungen zu beseitigen, zu bessern oder deren Folgen zu mildern und dem Betreuten ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Nach meiner ganz persönlichen Erfahrung ist dabei nicht immer die ganz unmittelbare Hilfe auf Dauer am erfolgreichsten, sondern die überlegte und geduldige Haltung derer, die anderen Hilfe zur Selbsthilfe geben.
“Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben.“
(Konfuzius)